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   VG Bremen, 14.09.2020 - 4 K 297/19   

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VG Bremen, 14.09.2020 - 4 K 297/19 (https://dejure.org/2020,32089)
VG Bremen, Entscheidung vom 14.09.2020 - 4 K 297/19 (https://dejure.org/2020,32089)
VG Bremen, Entscheidung vom 14. September 2020 - 4 K 297/19 (https://dejure.org/2020,32089)
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  • VG Bremen, 20.09.2021 - 4 K 2500/19

    Einbürgerung, Urteil vom 20.09.2021 - Einbürgerung; Facebook Likes/"Gefällt

    Denn sie verfolgt ihr politisches Ziel eines selbständigen Kurdistan in der Türkei nach wie vor mit Waffengewalt und wendet bei ihrem bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat auch terroristische Methoden an (vgl. zuletzt VG Bremen, Urteil vom 14. September 2020 - 4 K 297/19, Rn. 36; Urteil vom 26. März 2018 - 4 K 587/17, Rn. 86; weiter auch Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 A 111/09, Rn. 10, jeweils juris und m.w.N.).

    Dienen solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertritt, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung der inkriminierten Bestrebungen zu fördern, dann liegt ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vor; die Freiheit der Meinungsäußerung ist insoweit beschränkt (VG Bremen, Urteil vom 14. September 2020 - 4 K 297/19, Rn. 42).

    Eine Unterstützung im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG kommt ferner in Betracht, wenn der Einbürgerungsbewerber durch zahlreiche Beteiligungen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Umfeld einer inkriminierten Vereinigung auch als Nichtmitglied in eine innere Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung gerät, die er durch sein Engagement als ständiger (passiver) Teilnehmer zum Ausdruck bringt und damit deren Stellung in der Gesellschaft (vor allem unter Landsleuten) begünstigend beeinflusst, ihre Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch ihr Rekrutierungsfeld erweitert und dadurch insgesamt zu einer Stärkung ihres latenten Gefährdungspotentials beiträgt (VG Bremen, Urteil vom 14. September 2020 - 4 K 297/19, Rn. 42; Urteil vom 30. Januar 2012 - 4 K 1704/09, Rn. 35; VG Stuttgart, Urteil vom 25. April 2017 - 11 K 8883/16, Rn. 33; Urteil vom 13. Mai 2016 - 11 K 6/16, Rn. 34, jeweils juris).

    Das Vorliegen des Ausschlussgrundes des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, einschließlich der Frage der glaubhaften Abwendung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen, unterliegt vielmehr in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (VG Bremen, Urteil vom 14. September 2020 - 4 K 297/19, Rn. 43; Urteil vom 26. März 2018 - 4 K 587/17, Rn. 92, jeweils juris).

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